von Präsenzkursen: Bildungsscheck NRW Bildungsprämie Gerichtliche Ermächtigung von Übersetzern und allgemeine Beeidigung von DolmetschernSprachkompetenz: Allgemeine Beeidigung und Ermächtigung von
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Sprachkompetenz
Sprachkompetenz nach bestandener Übersetzer- und FSK-Prüfung:
Der Europarat hat ein Common European Framework of Reference for Language Learning and Teaching (CEF) als Skala für die Erfassung der Sprachkompetenz entwickelt, die sechs Kompetenz-Stufen unterscheidet:
- A1 (Anfängerniveau), A2,
- B1, B2,
- C1, C2 (Beherrschung der Fremdsprache auf (fast) Muttersprachler-Niveau).
In den Fremdsprachenprüfungen der Kammer - im Unterschied zu vielen international tätigen Zertifikats- und Prüfungsanbietern - wird neben der gewählten Fremdsprache stets auch als Ziel- oder Ausgangssprache die deutsche wirtschaftsbezogene Sprache geprüft Diese Zweisprachigkeit macht den besonderen Wert und Charakter der IHK-Fremdsprachenprüfungen aus. Die IHK entspricht damit den betrieblichen Anforderungen und Geschäftsprozessen.
Sprachkompetenz nach bestandener FSK-Prüfung:
Bei Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe C1 des Common European Framework (CEF) des Europarates.
Sprachkompetenz nach bestandener IHK-Übersetzer-Prüfung:
Bei Bestehen der Übersetzerprüfung (z.B. im Fach Polnisch) erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe C2 des Common European Framework (CEF) des Europarates (höchste Niveaustufe).