Sprachkompetenz

Sprachkompetenz nach bestandener Übersetzer- und FSK-Prüfung:

Der Europarat hat ein Common European Framework of Reference for Language Learning and Teaching (CEF) als Skala für die Erfassung der Sprachkompetenz entwickelt, die sechs Kompetenz-Stufen unterscheidet:

- A1 (Anfängerniveau), A2,
- B1, B2,
- C1, C2 (Beherrschung der Fremdsprache auf (fast) Muttersprachler-Niveau).

In den Fremdsprachenprüfungen der Kammer - im Unterschied zu vielen international tätigen Zertifikats- und Prüfungsanbietern - wird neben der gewählten Fremdsprache stets auch als Ziel- oder Ausgangssprache die deutsche wirtschaftsbezogene Sprache geprüft Diese Zweisprachigkeit macht den besonderen Wert und Charakter der IHK-Fremdsprachenprüfungen aus. Die IHK entspricht damit den betrieblichen Anforderungen und Geschäftsprozessen.

Sprachkompetenz nach bestandener FSK-Prüfung:

Bei Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe C1 des Common European Framework (CEF) des Europarates.

Sprachkompetenz nach bestandener IHK-Übersetzer-Prüfung:

Bei Bestehen der Übersetzerprüfung (z.B. im Fach Polnisch) erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe C2 des Common European Framework (CEF) des Europarates (höchste Niveaustufe).