von Präsenzkursen: Bildungsscheck NRW Bildungsprämie Gerichtliche Ermächtigung von Übersetzern und allgemeine Beeidigung von DolmetschernSprachkompetenz: Allgemeine Beeidigung und Ermächtigung von
Übersetzern und Dolmetschern Wörterbücher und sonstige Fachliteratur: Fachliteratur für deutsche und polnische Handelskorrespondenz Wörterbücher Deutsch-Polnisch und Polnisch-DeutschBesonders empfehlenswert! Neues Wörterbuch von Prof. Dr. Fred Schulz Kontakt EuroMentorBiografienote des Veranstalters Weitere Links: Über Polen Polnische Sprache Deutsche Sprache
Allgemeine Beeidigung und Ermächtigung von Übersetzern und Dolmetschern
Die Übersetzer-Prüfungen der IHK zu Düsseldorf, die nach der neuen Verordnung abgelegt wurden, sind von den Gerichten Nordrhein-Westfalens als Erfüllung der Voraussetzungen für eine Ermächtigung als Übersetzer/ Übersetzerin anerkannt. Dies gilt grundsätzlich auch für Personen, die die IHK-Prüfung bestanden haben und in einem anderen Bundesland gemeldet sind.
Der Antrag ist an die Verwaltung des Gerichts zu richten, in dessen Geschäftsbereich der Übersetzer / die Übersetzerin seine / ihre berufliche Niederlassung hat. Hat der Übersetzer / die Übersetzerin in Nordrhein-Westfalen weder eine berufliche Niederlassung noch einen Wohnsitz ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts zuständig, in deren oder dessen Bezirk der Übersetzer / die Übersetzerin seine / ihre Tätigkeit vorwiegend ausüben möchte.
Das ist
im Geschäftsbereich der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf:
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf
im Geschäftsbereich des Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstr. 53, 59065 Hamm
im Geschäftsbereich des Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln
Weitere Informationen zur Beeidigung finden Sie im Merkblatt des OLG Düsseldorf:
www.justiz.nrw.de/AL/dolmetscher_uebersetzer
/dolmetscher_uebersetzer/hinweis/hinweise_all_beeidigung.pdf