Bildungsscheck für Beschäftigte, Freiberufler und Berufsrückkehrende

Unser Institut ist berechtigt, Bildungsschecks für die Teilnahme am Übersetzerkurs bzw. Fremdsprachenkorrespondenten-Kurs einzulösen.

„Mit dem Bildungsscheck werden private und Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500 Euro bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich.

Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen.

Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengruppen: von den Fach- und Leitungskräften bis hin zu den Minijobbern sowie Frauen und Männer in Elternzeit. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen.

Ebenso können Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten und dafür eine besondere Schulung benötigen, den Bildungsscheck nutzen.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Qualifizierungsinhalte können beispielsweise sein: Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.

Beratungseinrichtungen informieren und stellen Ihren persönlichen Bildungsscheck aus

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, aber auch die Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.

In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgehändigt und beim Weiterbildungsträger zur Verrechnung eingereicht.

Um vor allem neue Interessenten zu erreichen, gilt eine wichtige Einschränkung: Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, erhält keinen Bildungsscheck“. Quelle: Landesregierung NRW, www.callnrw.de
Weitere Informationen und Anschriften der Beratungsstellen gibt es unter www.bildungsscheck.nrw.de